Hausaufgabenhilfe

Voraussetzungen
  • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.

  • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).

  • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).


Hinweise
  • Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Zuwendungsempfänger aufzufüllen.

  • Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro Schülerin und Schüler.

  • Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal 4 Jahre an bayerischen Schulen.

  • Mithilfe regelmäßig abzugebender Sachberichte und durch Übermittlung von Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme ist der Erfolg der Hausaufgabenhilfe zu dokumentieren.


Erforderliche Unterlagen
  • Bestätigung der Schule
    (Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)

  • Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis
    (nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)

  • Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils
    (nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)

  • Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG
    (nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)


Quelle

www.regierung.mittelfranken.bayern.de

 

Stand 08.07.2021