Hausaufgabenhilfe
Voraussetzungen
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Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
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Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
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Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).
Hinweise
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Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Zuwendungsempfänger aufzufüllen.
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Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro Schülerin und Schüler.
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Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal 4 Jahre an bayerischen Schulen.
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Mithilfe regelmäßig abzugebender Sachberichte und durch Übermittlung von Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme ist der Erfolg der Hausaufgabenhilfe zu dokumentieren.
Erforderliche Unterlagen
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Bestätigung der Schule
(Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung) -
Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis
(nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie) -
Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils
(nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist) -
Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG
(nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)
Quelle
www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Stand 08.07.2021